Betriebliche Altersvorsorge IFM Kierspe

Wie kann ich betriebliche Altersvorsorge anders machen?

Betriebliche Rentenversorgung

Versorgung für Mitarbeiter

Versorgung für Gesellschafter und Geschäftsführer

Liquidität für Unternehmen durch Innenfinanzierung

Pensionszusagen finanzieren

Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Altersvorsorge für den Mittelstand – anders als bei Versicherungen.

Für Ihr Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Probleme erkennen

Im durch den demografischen Wandel sowie Fachkräftemangel verstärkten Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte gewinnt die bAV als zusätzliches Fürsorge-Instrument zunehmend an Bedeutung. Zusätzlich können mit einer guten und verständlichen bAV das Betriebsklima und die Außenwirkung des Unternehmens gesteigert werden, was zu ökonomischen Vorteilen führt.

Diese Fragen gilt es zu klären:

Im durch den demografischen Wandel sowie Fachkräftemangel verstärkten Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen zusätzliche Vergütungsbestandteile wie eine betriebliche Altersvorsorge als zusätzliches Fürsorge-Instrument zunehmend an Bedeutung.
Die Angebote bei der betrieblichen Altersversorgung sind vielfältig. Wir ermitteln für Sie und gemeinsam mit Ihnen das für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten maßgeschneiderte Konzept, mit welchem nicht nur Risiken vermieden, sondern auch Kosten und Zeit gespart werden, da es alle personal- und auch finanzwirtschaftlichen Anforderungen berücksichtigt.
Über die Gestaltung neuer Versorgungspläne hinaus unterstützen wir Sie bei der Umgestaltung bestehender Versorgungssysteme, wenn diese aufgrund veränderter inhaltlicher Vorstellungen des Unternehmens, gesetzlichen Anforderungen oder aus bilanziellen beziehungsweise steuerlichen Gründen einer Optimierung bedürfen.
Der verstärkte Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter trägt dazu bei, dass Unternehmen in einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung einen Wettbewerbsvorteil sehen. Sicher wird kein Mitarbeiter nur wegen einer Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber wechseln. Fehlt die betriebliche Altersversorgung jedoch ganz oder haben Unternehmen ein unattraktives oder intransparentes Modell, ist dies ein Nachteil im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Viele Unternehmen schaffen daher neue Modelle oder gestalten ihre bestehenden Versorgungszusagen um. Welche Gestaltungsform dabei die passende ist, hängt entscheidend von den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens ab.

Unsere Lösung für Sie

Leistungsangebot

Lösungen schaffen

Die betriebliche Altersversorgung dient dazu, weitere Rentenbausteine für die Absicherung im Alter sicherzustellen. Da die staatlichen Rentensysteme nur noch eine Grundversorgung gewähren, ist eine betriebliche Altersversorgung ein weiterer essentieller Baustein, um im Alter sorgenfrei leben zu können.

Durchführungswege

Durchdacht und erprobt

Der Gesetzgeber hat fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge eingerichtet.

Welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen der richtige ist, erarbeiten wir in gemeinsamen Gesprächen.

Die betriebliche Altersversorgung dient in erste Linie dazu, weitere Rentenbausteine für die Absicherung im Alter sicherzustellen. Nachdem die staatlichen Rentensysteme nur noch eine Art Grundversorgung gewähren, ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein, um im Alter sorgenfrei leben zu können. Der Gesetzgeber hat hierzu fünf verschiedene Durchführungswege eingerichtet. Mit dem Sozialpartnermodell gibt es mittlerweile auch eine sechste Möglichkeit, welche bisher noch kaum umgesetzt wird.
Externe Durchführungswege sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfond. Hier ist der Arbeitgeber ab Januar 2022 gesetzlich verpflichtet, unabhängig vom Abschlussdatum beim Einsparen von Entgeltumwandlungen 15% des umgewandelten Entgelts (maximal die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge), als Zuschuss zu leisten.
Oft gewählt wird die teure Direktversicherung. Hier werden die Beiträge entweder direkt vom Arbeitgeber oder im Rahmen des Entgeltverzichts an den Versicherer geleistet. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, der Versicherte ist der versorgungsberechtigte Beschäftigte. Die Pensionskasse fungiert vergleichbar. In einigen Branchen und in großen Unternehmen wurden eigene Pensionskassen eingerichtet, die ausschließlich für Unternehmen der jeweiligen Branche Leistungen anbieten. Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg und wird in Deutschland selten und dann bevorzugt zur Auslagerung von Pensionszusagen eingesetzt. Der Pensionsfonds gibt Unternehmen die Möglichkeit, renditeorientierte Finanz-Anlagen wie Unternehmensbeteiligungen zu tätigen.
Interne Durchführungswege sind die Pensionszusage und die Unterstützungskasse. Diese sind die ältesten Durchführungswege und ohne Versicherungen möglich.
Die Pensionszusage ist eine vertraglich verbriefte Altersversorgungsleistungszusage. Heute sind Pensionszusagen eher Beitragszusagen, die, ähnlich einer Spardose, bis zum Rentenbeginn Kapital aufbauen. Das dann zum Rentenbeginn tatsächlich zur Verfügung stehende Kapital wird dann verrentet. In diesem Fall können die Schwankungen in der Ansparphase zu höheren oder geringeren Rentenleistungen führen. Die tatsächliche Kapitalanlage wird in diesen Fällen immer über das Unternehmen geregelt. In den Rückdeckungsversicherungen sind der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte immer das Unternehmen. Für Pensionszusagen, welche als unmittelbare Versorgungszusagen gelten, ist im Unternehmen für die zukünftigen Versorgungsleistungen eine Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz zu bilden.
Im Unterschied zur Pensionszusage ist die Unterstützungskasse ein Durchführungsweg, welcher ein Wahlrecht bei der Bilanzierung der Rückstellungen ermöglicht. In der Regel werden hier keine Rückstellungen gebildet, sondern nur ein Lastwert im Anhang der Bilanz ausgewiesen.
Welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen der richtige ist, erarbeiten wir in gemeinsamen Gesprächen. Wir können grundsätzlich zu allen Durchführungswegen beraten und Angebote erstellen.

Gesellschafter-Geschäftsführer leben für ihr Unternehmen, um es erfolgreich zu führen und voranzubringen. Die eigene persönliche Absicherung haben sie daher oft gar nicht im Blick. Doch das birgt Risiken: Denn ohne Unternehmer gibt es kein Unternehmen. Und wenn der geschäftsführende Gesellschafter ausfällt, steht die Firma vielleicht still.

Bei der Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung kommt noch dazu: als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben Sie oft keine oder nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Versorgung.

Aber beim Aufbau der Altersversorgung für geschäftsführenden Gesellschaftern sind eine Reihe von steuerlichen Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich gilt dabei, das eine Versorgungszusage an einen beherrschenden GGF immer einem Fremdvergleich standhalten sollte.

Was ist damit genau gemeint:

  • Kein Arbeitnehmer, somit keine Insolvenzabsicherung

Als beherrschender GGF unterliegen Sie nicht dem BetrAVG, so das Sie auch keine Absicherung im Rahmen des Pensionssicherungsvereins (PSV) nutzen können. Im Insolvenzfall müsste die Absicherung der Versorgung anderweitig sichergestellt werden.

  • Keine Überversorgung

Eine Überversorgung liegt vor, wenn mehr als 75% des letzten Gehalts als Rentenleistung zugesichert wird bzw. bei Einmalauszahlungen das 26fache des Jahresgehalts.

  • Erdienbarkeit,

d.h. mindesten noch 10 Jahre Dienstzeit bis zum tatsächlichen Rentenbeginn

  • Gesellschafterbeschluss notwendig
  • Wartezeit,

d.h. frühesten nach 3 Jahren kann eine GGF-Zusage erteilt werden

  • Finanzierbarkeit der Altersversorgung,

Die Zusage darf nicht zu einer Überschuldung des Unternehmens führen

Das sind nur die wichtigsten Punkte die bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung für einen beherrschenden Geschäftsführer zu beachten sind.

Über uns

Institut für Mittelstandsförderung

Wir sind Ihr lokales Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Vermittlung von speziellen Altersversorgungskonzepten für den Mittelstand. Unser Fokus als kompetenter Lösungsanbieter liegt darauf, betriebliche Altersversorgung auf den tatsächlichen Kern auszurichten und möglichst einfache nachvollziehbare Konzepte zu implementieren.
Mangelnden Informationen zur bAV im UN stehen deutschlandweit nur eine Handvoll bAV-Berater gegenüber. Mit unserem Spezialwissen und unserer Leidenschaft für eine sichere betriebliche Altersvorsorge setzen wir uns dafür ein, dass KMU auf geeignete bAV-Instrumente zugreifen können – genau so, wie Großunternehmen dies bereits seit mehr als 150 Jahren praktizieren. Unser Ziel sind bankenunabhängige KMU, die von gesteigerter Liquidität mit sicherer unternehmerischer Freiheit und zufriedenen produktiven Beschäftigten profitieren.
 
Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, in unterschiedlichen Bereichen der Unternehmensberatung bis hin zur Tarifgestaltung sowie mit viel Kompetenz in den begleitenden steuerlichen Themen können wir auf umfassendes Fachwissen sowie die erforderlichen Software- Tools zurückgreifen. Als Unternehmensberater analysieren wir Ihren Bedarf, beraten im ersten Schritt die Unternehmensleitung und besprechen mit ihr die Vorstellungen und Ziele hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung. Auf dieser Basis konzipieren wir dann individuelle Versorgungskonzepte für Unternehmen und Beschäftigte.
 
Sie profitieren hierbei von unserer fortlaufenden fachlichen Weiterbildung hinsichtlich gesetzlicher wie steuerlicher Thematik in Praxis wie im Studium.
 
Wir analysieren und beraten Sie mit praktischen Lösungen und viel beruflicher Leidenschaft. Wir begleiten Ihre Prozesse von der Analyse bis zur Umsetzung entlang der Gesamtheit der Prozesse, welche zu einer Wertschöpfung führen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne, nachhaltige und wertsteigernde Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen zu erarbeiten.
Altersversorgung ist doch eigentlich ganz einfach?

 

Stellen Sie sich die folgenden drei Fragen, so erkennen Sie schnell, welche Leistungen heute erforderlich sind, um später die Rentenlücke schließen zu können.

 

Frage 1Höhe der gewünschten Renten-Auszahlung
Wieviel Zusatzrenten benötige ich pro Monat? (z.B. 2.000.- Euro)
Frage 2Länge der Auszahlung
Wie lange soll die Rente mindestens gezahlt werden? (z.B. bis zum 90igsten Lebensjahr)
Frage 3Höhe des Zinssatzes
Wie wird das Kapital in der Rentenphase verzinst (z. B. 2%)

 

Nach Klärung dieser drei essentiellen Fragen kann ermittelt werden, wieviel Kapital zum
Rentenbeginn tatsächlich benötigt wird. Wir rechnen gerne für Sie!

Peter Schrade

Geschäftsführer

Sandra Drosdowski

  • Kundenbetreuung
  • Human Resources
  • Buchhaltungs-Spezialistin

Anke Langwald

  • Kundenbetreuung
  • Spezialistin in bAV-Versorgungs­werken

Petra Wilke

  • Kundenbetreuung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Marketing

Kontakt

Sie haben Fragen oder sonstige Anliegen?

Sie erreichen uns Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder auf Anfrage.

Telefon

(+49) 23 59 – 293 79 - 0

Mobil

(+49) 170 – 800 61 81

E-Mail

p.schrade@ifm-kierspe.de

Anschrift

Springerweg 19, 58566 Kierspe

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